Berufliche Erfahrung

Nach dem Beginn seiner beruflichen Laufbahn in den Strafverfolgungsbehörden und einer anschließenden Tätigkeit als Rechtsberater eines großen Unternehmens wurde er im Jahr 2002 zur Anwaltschaft zugelassen und nahm seine anwaltliche Tätigkeit als Mitglied der Anwaltskammer des Gebiets Swerdlowsk auf.

Im Rahmen seiner anwaltlichen Tätigkeit war er wiederholt in komplexen und besonders komplexen Verfahren tätig und vertrat die Interessen großer Unternehmen sowie privater Mandanten in verschiedenen Regionen der Russischen Föderation.

Die Praxis umfasste unter anderem mehrteilige und grenzüberschreitende Verfahren sowie die Koordination anwaltlicher Teams.

Von 2014 bis 2018 vertrat er erfolgreich die Interessen des Außenministeriums der Vereinigten Staaten von Amerika in rechtlichen Angelegenheiten in der Russischen Föderation.
Im Jahr 2019 vertrat er die Interessen der Bundesrepublik Deutschland in rechtlichen Angelegenheiten in der Russischen Föderation.

Darüber hinaus vertrat er ausländische Organisationen und Privatpersonen in Russland und war an Verfahren mit internationaler Zusammenarbeit sowie an internationalen Fahndungs- und Kooperationsmechanismen unter Beteiligung von INTERPOL beteiligt. Zudem koordinierte er die Zusammenarbeit mehrerer ausländischer Teams aus unterschiedlichen Rechtsordnungen.

Im Jahr 2008 gründete er die Kanzlei LOYS und war maßgeblich am Aufbau und an der Entwicklung deren organisatorischer und regionaler Struktur beteiligt. Unter seiner Leitung entstand ein landesweites Kanzleinetzwerk mit Standorten von Kaliningrad bis Wladiwostok.

Von 2017 bis 2025 war er in der Lehre an der Uraler Staatlichen Juristischen Universität V. F. Jakowlew (Jekaterinburg) tätig.
Im Jahr 2021 wurde er zum Dozenten, im Jahr 2023 zum Professor für Strafrecht ernannt.

Im Jahr 2025 wurde die Lehrtätigkeit aufgrund der Aufnahme wissenschaftlicher Forschung im Ausland ausgesetzt.

Akademischer Werdegang und Studium

Im Jahr 2013 wurde mir der akademische Grad Kandidat der Rechtswissenschaften (entspricht in etwa einem PhD) im Strafrecht und in der Kriminologie verliehen.
Thema der Dissertation: „Strafrechtliche Schutzmechanismen des geistigen Eigentums in der Russischen Föderation“.

Im Jahr 2022 wurde mir der akademische Grad Doktor der Rechtswissenschaften im Bereich der Strafrechtswissenschaften verliehen.
Thema der Dissertation: „Strafrechtliches Modell zum Schutz von Telekommunikationssystemen vor kriminellen Eingriffen: theoretische und praktische Aspekte“.

Von 2017 bis 2025 war ich in der Lehre an der Uraler Staatlichen Juristischen Universität V. F. Jakowlew (Jekaterinburg) tätig.

Im Jahr 2017 wurde ich zum Senior Lecturer (Oberlehrer) ernannt.
Im Jahr 2021 erfolgte die Ernennung zum Dozenten für Strafrecht.
Im Jahr 2023 wurde ich zum Professor für Strafrecht ernannt.

Im Jahr 2025 wurde die Lehrtätigkeit aufgrund der Aufnahme wissenschaftlicher Forschung im Ausland ausgesetzt.

Im Jahr 1999 absolvierte er das Studium der Rechtswissenschaft am Uraler Juristischen Institut des Innenministeriums der Russischen Föderation (Jekaterinburg).

Im Jahr 2007 absolvierte er eine berufliche Fortbildung am Institut für Anwaltschaft (Moskau) im Straf- und Zivilrecht.

Im Jahr 2012 schloss er ein weiteres Studium im Bereich Finanzmanagement an der Plechanow-Wirtschaftsuniversität ab.

Internationale Tätigkeit und Mitgliedschaften

Seit 2012 bin ich Mitglied der International Bar Association (IBA) und gehörte dort dem Criminal Law Committeesowie dem Anti-Corruption and White Collar Crime Committee an.
Von 2018 bis 2022 war er Officer des Criminal Law Committee der IBA.

Ich bin Mitglied der International Society of Criminology (ISC), einer der ältesten kriminologischen Fachorganisationen der Welt (gegründet 1938).
Im Jahr 2019 wurde ich auf dem ISC-Kongress in Doha (Katar) in den Vorstand der ISC gewählt.

Im Jahr 2024 stellte ich im Rahmen der Tätigkeit der ISC zentrale Thesen seiner Doktorarbeit zur Cyberkriminalität am Hauptsitz der Vereinten Nationen in New York während der 6. Sitzung des Ad-hoc-Ausschusses der Vereinten Nationen vor.
Dieser Prozess führte zur Annahme der Übereinkunft der Vereinten Nationen gegen Cyberkriminalität durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 24. Dezember 2024 (Resolution 79/243).

Berufsrechtlicher Status

Rechtsanwalt (Advokat), zugelassen in der Russischen Föderation,

tätig in Deutschland als ausländischer Rechtsanwalt gemäß § 206 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),

Mitglied der Rechtsanwaltskammer Sachsen.

Die anwaltliche Tätigkeit beschränkt sich auf die Beratung im russischen Recht sowie im Völkerrecht.

Berufshaftpflichtversicherung

Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 51 BRAO.

Versicherer: ALLCURA Versicherungs-AG

Bestätigungsdatum: 12. Dezember 2025